Finanzen-Check 2022

Finanzen-Check

Angesichts der nach wie vor omnipräsenten Pandemie-Situation fiel das Börsenjahr 2021 unerwartet gut aus. Nach dem vorübergehend heftigen Wirtschaftseinbruch im Corona-Jahr 2020 kam es im 2021 zu einer kräftigen Erholung. Viele Unternehmen konnten zweistellige Wachstumsraten aufweisen, was zu markanten Kursgewinnen bei den Aktien geführt hat. Bei Anleihen und anderen zinssensitiven Anlagen kam es dagegen vor dem Hintergrund in die Höhe schiessender Inflationsraten und einem damit verbundenen Anstiegs des Zinsniveaus zu leichten Kursrückgängen.

Mehr zum vergangenen Börsenjahr und unserer Einschätzung fürs 2022 finden Sie im Finanzmarktausblick der Trafina Privatbank AG.

An dieser Stelle möchten wir jedoch zum Jahresanfang auf einige Punkte rund um das Thema Finanzen hinweisen, die für viele unserer Kunden von Relevanz sind und mit denen wahrscheinlich auch Sie sich im Jahresverlauf mehr oder weniger ausgiebig auseinandersetzen werden.

1. Finanzanlagen

Bleiben wir als Erstes noch einen Moment beim Thema Anlagen. Es ist nicht nur nach einem derart positiven Börsenjahr, sondern eigentlich laufend angezeigt, die eigenen Anlagen einer gewissen Betrachtung zu unterziehen. Entspricht das im vergangenen Jahr erzielte Anlageergebnis meinen Erwartungen? Sind meine persönlichen Anlageziele nach wie vor die gleichen oder möchte ich neue Akzente setzen? Entspricht die gewählte Anlagestrategie noch immer meiner persönlichen Ausgangslage und meiner Risikoneigung? Stimmen meine Anlageziele und meine Anlagestrategie überein? Gibt es Gründe, welche es nahe legen, Änderungen der Zusammensetzung meines Gesamtvermögens vorzunehmen?

2. Vorsorgeplanung

Auch das Thema der finanziellen Vorsorge steht nicht einmalig oder nur zu besonderen Stichtagen an, sondern sollte regelmässig aufs Tapet kommen. Fühle ich mich wohl mit meiner aktuellen Vorsorgesituation oder mache ich mir ständig Gedanken darüber, wovon ich später einmal leben soll? Bestehen konkrete Vorsorgelücken, die es zu schliessen gilt? Gibt es allenfalls Potential, meine aktuelle Vorsorgelösung zu optimieren? Was sind die gesetzlichen Neuerungen, welche sich allenfalls auch auf meine Situation auswirken?

Sofern Sie noch erwerbstätig sind und somit die Möglichkeit haben, Einzahlungen in die Säule 3a oder die Pensionskasse zu tätigen, ist es sicher sinnvoll, bereits zum Jahresanfang die entsprechenden Einzahlungen zu definieren und die Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel zu planen. Auch kann es vorteilhaft sein, ein Vorsorgegefäss zu wechseln. So sind reine Kontolösungen bei der Säule 3a nicht für jede Person die ideale Lösung. Grundsätzlich kann man zwar aus sämtlichen nicht betrieblichen Vorsorgeprodukten aussteigen, doch haben diese zum Teil Kündigungsfristen oder können nur zu bestimmten Stichtagen verlassen werden. Ein Wechsel bedarf dann einer sauberen Planung. Im Hinblick auf eine in Sichtweite rückende Pensionierung gilt es zu beachten, dass Guthaben aus verschiedenen Vorsorgegefässen gestaffelt bezogen werden, denn Bezüge von Vorsorgeguthaben werden nicht nach dem normalen Einkommenssteuertarif berechnet, sondern unterliegen einem separaten Tarif. Die allermeisten Kantone verzichten bei der Steuerberechnung auf eine Aufrechnung der Bezüge aus verschiedenen Vorsorgegefässen - sofern diese in unterschiedlichen Kalenderjahren bezogen werden. Planen Sie also, in drei Jahren pensioniert zu werden und beabsichtigen zu diesem Zeitpunkt einen Kapitalbezug aus Ihrer Pensionskasse, so macht es wahrscheinlich Sinn, allfällige Säule 3a Guthaben bereits in diesem oder im nächsten Jahr zu beziehen (vorausgesetzt die für einen Bezug erforderlichen Kriterien, insbesondere das Erreichen eines gewissen Alters, sind gegeben).

Für den Fall, dass Ihre Pensionierung bereits in absehbarer Zeit ansteht, sind generell (und rechtzeitig) einige weitereichende Entscheidungen zu treffen. Will ich mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters in den beruflichen Ruhestand treten oder kommt für mich auch eine frühere bzw. spätere Pensionierung in Frage? Wie möchte ich mein Vorsorgekapital einsetzen? Eignet sich für mich ein Kapitalbezug oder fahre ich besser mit einer Rente? Gibt es allenfalls noch Möglichkeiten, meine Vorsorgesituation kurzfristig zu optimieren?

In jedem Fall macht es Sinn, das Thema der finanziellen Vorsorge frühzeitig und unter Beizug fachlicher Unterstützung anzugehen. Es gibt in diesem Bereich viele Stolpersteine, aber genauso viele Möglichkeiten einer Optimierung.

3. Finanzierungen

Wie oben erwähnt haben sich in der Schweiz die Zinsen zuletzt leicht von ihren absoluten Tiefständen gelöst. Solange die Schweizerische Nationalbank allerdings beabsichtigt, einen Einfluss auf den Wechselkurs des Schweizerfrankens zum Euro zu nehmen, steht sie dabei jedoch in einer direkten Abhängigkeit von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank EZB. Ein starker Anstieg der Zinsen in der Schweiz scheint folglich aktuell nur möglich, wenn die EZB beginnen sollte, die Geldmenge spürbar zu verknappen und das Zinsniveau deutlich anzuheben. Davon scheinen wir jedoch noch einen Moment entfernt zu sein, beteuert die EZB doch fortlaufend, die Geldpolitik noch für längere Zeit expansiv und die Zinsen tief halten zu wollen. Gleichwohl ist es sicher sinnvoll, sich im neuen Jahr auch Überlegungen zu den in Anspruch genommenen Finanzierungen und den möglichen Auswirkungen eines sich verändernden Zinsniveaus auf diese zu machen. Sollen bestehende Hypotheken aufgestockt, zurückbezahlt oder umgewandelt werden? Wie bei Vorsorgeprodukten gibt es auch bei Finanzierungen Fristen zu beachten und es empfiehlt sich, sich diese immer wieder einmal vor Augen zu führen. Bei Hypotheken ist dies insbesondere dann von Bedeutung, wenn zum Beispiel der Verkauf einer Liegenschaft geplant ist, denn nicht jeder Käufer kann oder möchte die bestehende Hypothek übernehmen.

4. Steuern

Jährlich eine Steuererklärung einzureichen mag nicht jeder Person gleich viel Freude bereiten, ist aber leider nicht zu vermeiden. In der Regel geschieht dies im ersten Halbjahr. Danach lassen sich die Steuerbehörden mal kürzer, mal länger Zeit, die Erklärung dann auch zu prüfen und eine Steuerverfügung zu erlassen. In den meisten Kantonen sind die Steuerzahlungen jedoch schon vor dem Erlass der Veranlagung fällig. Werden die geschuldeten Steuern nicht termingerecht bezahlt oder wird zu wenig bezahlt, so entsteht eine Steuerschuld für welche Sollzinsen zu bezahlen sind. Da für Kontoguthaben und kurzlaufende Sichtgelder keine bzw. negative Zinsen anfallen, macht es daher auch keinen Sinn, Steuerzahlungen aufzuschieben. Ebenfalls ist wie gesagt zu beachten, dass grundsätzlich der effektiv geschuldete Steuerbetrag rechtzeitig bezahlt wird. Es genügt unter Umständen also nicht, einfach nur den Vorjahresbetrag zu überweisen, um nicht Gefahr zu laufen, Soll- bzw. Verzugszinsen bezahlen zu müssen. Dieser Aspekt sollte gerade nach einem starken Börsenjahr wie dem 2021, das bei vielen Anlegern zu einem erheblichen Vermögenszuwachs und somit einem Anstieg der Basis für die Vermögensteuer geführt hat, nicht vergessen werden.

5. Nachlass

Die Planung des eigenen Nachlasses will gut überlegt sein und darf daher ruhig auch seine Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich allerdings noch gar nie mit dem Thema beschäftigt hat bzw. wer zwar weiss, was er möchte, aber noch nichts festgeschrieben hat, der sollte das Thema jedoch auf keinen Fall auf die lange Bank schieben. Die gesetzliche Erbregelung mag zwar hin und wieder genau dem entsprechen, wie man seinen Nachlass ohnehin hätte regeln möchten, doch ist dies in der Praxis dann doch eher die Ausnahme. Wer seinen Nachlass bereits geregelt hat, sei darauf hingewiesen, dass Anfang 2023 ein neues Erbrecht in Kraft tritt. Dieses erhöht je nach der individuellen familiären Konstellation den persönlichen Gestaltungsspielraum erheblich. Gehören allenfalls auch Sie zu den Personen, bei denen die bestehende Nachlassregelung im Hinblick auf die neue Rechtslage optimiert werden kann?

Haben Sie zu einem der oben erwähnten Thema Fragen oder möchten Sie eine unabhängige Fachmeinung einholen, stehen Ihnen Ihr Kundenberater bei der Trafina Privatbank AG mit entsprechendem Fachwissen oder auf Empfehlung externe Spezialisten gerne zur Verfügung.

Dominik Nussbaumer, 12.01.2022