Liquitätsreserven: Sind die Liquiditätsreserven nicht zinsbringend angelegt oder liegt deren Rendite unter den Zinskosten der Hypothek, sollte mindestens der nicht für die Lebenshaltung erforderliche Teil zurückbezahlt werden.
Risikobehaftete Anlagestrategie: Anders ist die Situation zu beurteilen, wenn eine risikobehaftete Strategie z.B. mit einem hohen Aktienanteil über mittlere Frist Erträge und Kapitalgewinne erzielt, die deutlich über den Zinskosten liegen. Ist die Risikobereitschaft und –fähigkeit gegeben, lohnt sich diese Strategie auch aus steuerlichen Gründen, da Kapitalgewinne bei Privatpersonen nicht besteuert werden. Aufgrund des Tiefzinsumfelds bleiben die steuerbaren Erträge eher tief und somit haben Schuldzinsen in der Tendenz eine dämpfende Wirkung auf die Höhe der Einkommenssteuer. Es verbleibt ein positiver Einkommenseffekt nach Steuern. Dafür muss ein erhöhtes Anlagerisiko aufgrund des fixen Schuldenbetrages in Kauf genommen werden, welches besonderes bei Börseneinbrüchen die Risikotoleranz strapaziert.
Schuldzinsabzug: Sollte die Eigenmietwertbesteuerung und somit auch der Schuldzinsabzug abgeschafft werden, ist eine Kreditrückzahlung aus steuerlicher Perspektive in den allermeisten Fällen sinnvoll.
Hohe Belehnung: Es ist ratsam, Amortisationen bei hoher Belehnung zu leisten, damit auch in einem schwierigen Finanzmarktumfeld und/oder bei sinkenden Immobilienpreisen die Kredithöhe gehalten werden kann und die Zinszahlungen gesichert sind. Umfang und Staffelung der Rückzahlungen sind aufgrund einer Analyse der individuellen Situation festzulegen.
Sprechen Sie uns darauf an, gerne stehen wir für eine Beurteilung Ihrer Finanzsituation zur Verfügung.
30.9.2020, Martin Wegmüller