Im Recht der Ergänzungsleistungen ist per 1. Januar 2021 eine Revision mit Auswirkungen auf das Erbrecht in Kraft getreten. Namentlich wurde eine Rückerstattungspflicht aus dem Nachlass gegenüber dem Staat eingeführt. Erhebliche Auswirkungen hat dies namentlich dann, wenn eine (ehemals) selbstbewohnte Liegenschaft in den Nachlass fällt.
Personen, die noch unter altem Recht ein Testament verfasst oder einen Erbvertrag abgeschlossen haben, sollten den Inhalt und Wortlaut genau prüfen. Es stellt sich die Frage, ob der Möglichkeit einer Gesetzesänderung bereits Rechnung getragen wurde.
*Dr. Anne-Florence Bock ist als Advokatin bei Dufour Advokatur in Basel tätig und berät und vertritt Privatpersonen in erbrechtlichen Fragestellungen (beratend/planend wie auch prozessierend).