Somit ist es bereits bei einer eher risikoaversen Anlagestrategie mit einer Renditeerwartung von 3% p.a. und einer Lebenserwartung von 85 Jahren und damit einem Anlagehorizont von 26 (!) Jahren sinnvoller, das Kapital zu beziehen und individuell anzulegen. Zudem erhalten im Todesfall die Erben (Ehepartner, Kinder oder Geschwister) das Vermögen. Bei einer Rentenlösung verbleibt das rechnerisch noch vorhandene Kapital mit Ausnahme einer allfälligen stark reduzierten Wittwer-/Wittwenrente bei der Pensionskasse.
Aufgrund der zwischenzeitlich stark angestiegenen Zinsen und den noch nicht angepassten, sehr tiefen Umwandlungssätzen ist der Kapitalbezug und vor allem der steuerlich attraktive aufgeschobene Kapitalbezug attraktiver als eine Rente und die von uns vielfach empfohlene Option. Unseren Kunden können wir für die Umsetzung des aufgeschobenen Kapitalbezugs eine massgeschneiderte und durch uns verwaltete Anlagelösung bei einer Schweizer BVG-Sammelstiftung offerieren.
Gerne diskutieren wir mit Ihnen persönlich, wie wir Ihre Vorsorgesituation optimieren können.
Jean-Nicolas Fahrenberg, 30.09.22