«Freizügigkeitsguthaben nicht professionell anzulegen, kostet Geld.» Martin Wegmüller
Kundenberatung
Viele Arbeitnehmende in der Schweiz verfügen über Freizügigkeitsgelder. Die Erwirtschaftung einer marktüblichen Rendite auf diesen Guthaben ist für die Höhe der späteren Vorsorgeleistungen entscheidend. Wir begleiten unsere Kunden bei der Bestimmung der optimalen Lösung.
«Freizügigkeitsguthaben nicht professionell anzulegen, kostet Geld.» Martin Wegmüller, Kundenberatung
In der Schweiz liegen gemäss der Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik (BVS, 2024) über 66 Milliarden Schweizer Franken Freizügigkeitsgelder der 2. Säule auf gesperrten Konten, Anlagedepots sowie in gebundenen Policen. Rund 66% davon liegen bei Banken, knapp 9% bei Versicherungen und das restliche Viertel bei der Auffangeinrichtung BVG.
Die sogenannte Freizügigkeitsleistung entspricht dem Guthaben gemäss Freizügigkeitsgesetz (FZG, 1993), welches die versicherte Person mittels verzinsten Sparbeiträgen in der Pensionskasse angesammelt hat. Bei einem Austritt vor dem Rentenalter, sei es durch Kündigung oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit, sowie im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung bei Scheidungen überweist die Pensionskasse dieses Guthaben an eine Freizügigkeitseinrichtung, bzw. beim Fehlen von anderslautenden Instruktionen an die Auffangeinrichtung BVG.
Bei Stellenwechseln vergütet die Kasse des alten Arbeitgebers in der Regel die Freizügigkeitsleistung an die Kasse des neuen Arbeitgebers. So sieht es das Gesetz vor. Dieser Prozess wird allerdings heute (noch) nicht stringent überwacht. Erhält die bisherige Kasse unvollständige Angaben oder keine Weisungen, können auch in diesem Fall Freizügigkeitsguthaben bei Banken oder der Auffangeinrichtung BVG entstehen. Gerade kleinere Guthaben werden von den Arbeitnehmern oft auch «vergessen».
Die FZ-Guthaben bleiben im Kreislauf der 2. Säule und der Versicherte profitiert weiterhin vom Steuerprivileg: Weder das angesparte Vermögen noch die Vermögenserträge müssen versteuert werden. Die zulässigen Gründe für einen Bezug von FZ-Guthaben vor dem Referenzalter bzw. für den Aufschub nach dem Referenzalter sind klar definiert. Im Gegensatz zur Pensionskasse gibt es keinen Anspruch auf eine Umwandlung in eine Rente und beim Bezug der Gelder erfolgt eine einmalige, separate Besteuerung des Kapitals zu einem reduzierten Satz.
Die Verwaltung der FZ-Guthaben obliegt der versicherten Person. 2022 waren nur gut ein Fünftel in Wertschriftenanlagen investiert. Der Grossteil des Volumens, ca. 70%, umfasst Guthaben bis CHF 250'000 und liegt auf Konti mit einer Verzinsung unterhalb des BVG-Mindestzinses.
Wer die FZ-Guthaben längerfristig nicht bezieht, bzw. beziehen muss, hat die Möglichkeit, mit Wertschriftenanlagen von höheren Renditen zu profitieren. Aus dem Sparprozess der 2. Säule ist bekannt, dass im Rentenalter die angesparten Erträge und Kapitalgewinne rund einen Drittel des gesamten Pensionskapitals ausmachen. Mit einer reinen Kontolösung fällt dieser Anteil markant tiefer aus. Es lohnt sich daher, genau zu prüfen, bei wem und in welcher Form FZ-Guthaben angelegt werden.
Auf dem Markt gibt es eine grosse Zahl von Angeboten für die Verwaltung von FZ-Guthaben. Die meisten Banken führen eigene Freizügigkeitsstiftungen, welche standardisierte, meistens mit hauseigenen Fonds zusammengestellte Anlagelösungen für sämtliche Risikopräferenzen anbieten. Die Anlagetätigkeit untersteht, wie bei den Pensionskassen, den strengen Richtlinien der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Art. 50ff, BVV2).
Die Trafina Privatbank AG bietet in Zusammenarbeit mit der Independent Freizügigkeitsstiftung in Schwyz, eine massgeschneiderte, auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Vermögensverwaltung für FZ-Guthaben an. Dabei kann unter anderem innerhalb der gesetzlichen Richtlinien auch die Trafina-Anlagephilosophie eins zu eins und unter Berücksichtigung Ihrer bestehenden Vermögensallokation umgesetzt werden.
Gerne stellen wir Ihnen unser Angebot im Bereich der Vermögensverwaltung von Freizügigkeitsleistungen in einem persönlichen Gespräch vor. Ihre Ansprechpartner bei der Trafina Privatbank AG stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.
Martin Wegmüller, 02. Oktober 2025