Basel - Die Stiftungshauptstadt Europas

Olaf Zehnder
««Die Mitarbeitenden der Trafina sind selber in gemeinnützigen Stiftungen aktiv und kennen daher deren Bedürfnisse ganz genau.»» Olaf Zehnder, Kundenberatung

Im Mittelalter erfolgten Stiftungen vor allem als Gaben und Schenkungen an die Kirche (sog. «Memorialstiftungen»). Dienten die Memorialstiftungen ursprünglich dazu, das Gedächtnis an eine verstorbene Person bis zum jüngsten Tage aufrechtzuerhalten, verfolgten sie im späteren Mittelalter zunehmend auch den Zweck, jenseitige Strafen abzumildern und die Zeit im Fegefeuer zu verkürzen.

Das Stiftungswesen

Während im Mittelalter Stiftungen primär für religiöse Anliegen errichtet wurden, verfolgen heutzutage die allermeisten Stiftungen durchaus weltliche Bestrebungen. Gleichgeblieben ist jedoch, dass mittels der Errichtung einer Stiftung ein Vermögen verselbständigt und für einen besonderen Zweck gewidmet (oder eben «gestiftet») wird. Was genau für einen Zweck mit einer Stiftung verfolgt werden soll, kann relativ frei bestimmt werden solange dieser nicht gegen zwingendes Recht oder fundamental sittliche Anschauungen verstösst. Eine Stiftung muss somit nicht unbedingt einen gemeinnützigen Zweck haben.

Gemeinnützige Stiftungen

In der Schweiz verfolgt die überwiegende Mehrheit der Stiftungen einen gemeinnützigen Zweck. Von den über 17'000 im Handelsregister eingetragenen Stiftungen, haben über 13'000 eine Zweckbestimmung welche wohltätiger Natur ist. Als gemeinnützig gilt dabei eine Stiftungstätigkeit, die sowohl im Allgemeininteresse liegt als auch uneigennützig und selbstlos erbracht wird. Als nicht gemeinnützig können zum Beispiel Tätigkeiten gelten, die lediglich einen unterhaltenden Charakter haben und der Geselligkeit dienen.

Die Gemeinnützigkeit einer Stiftung ist auch zwingende Voraussetzung dafür, dass eine Stiftung in den Genuss der Steuerfreiheit kommt. Die Steuerbefreiung einer gemeinnützigen Stiftung umfasst dabei mehrere Bereiche:

  • Die Widmung des Vermögens ist grundsätzlich sowohl für den Stifter als auch für die Stiftung steuerfrei.
  • Eine gemeinnützige Stiftung unterliegt weder der Kapital- noch der Gewinnbesteuerung.
  • Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung können grundsätzlich vom Einkommen der spendenden Person in Abzug gebracht werden. Jedoch gelten hier in den meisten Kantonen Obergrenzen. Im Kanton Basel-Stadt sind Spenden bis maximal 20% des Reineinkommens abzugsfähig (diese Regelung gilt auch für die direkte Bundessteuer), im Kanton Basel-Landschaft besteht dagegen keine Begrenzung.

Basel und seine Stiftungen

Bereits die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über eine sehr hohe Anzahl an gemeinnützigen Stiftungen im Vergleich zur Wohnbevölkerung. Noch höher ist die Dichte an Stiftungen im Kanton Basel-Stadt: Auf 100'000 Einwohner kommen hier gegen 500 gemeinnützige Stiftungen. Basel wird daher immer mal wieder auch als Europas Stiftungshauptstadt bezeichnet.

Die beeindruckende Anzahl an gemeinnützigen Stiftungen darf zweifelsohne mit der langen Tradition der Wohltätigkeit in Basel in Verbindung gebracht werden. Jahrhunderte alte Institutionen wie die 1777 ins Leben gerufene Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige («GGG») oder die 1857 gegründete «Christoph Merian Stiftung» sind in der Bevölkerung allgemein bekannt.

Traditionell engagieren sich die Stiftungen in Basel sehr stark in der Förderung von Kultur und Bildung. So ist es auch nicht erstaunlich, dass so manch ein über Basel hinaus bekanntes Bauvorhaben im Kulturbereich mit Unterstützung von Zuwendungen zahlreicher gemeinnütziger Stiftungen zustande gekommen ist.

Unser Angebot im Bereich der gemeinnützigen Stiftungen

Auch die Trafina Privatbank AG ist seit ihrer Gründung eng mit dem Thema gemeinnützige Stiftungen verbunden, haben wir doch gemeinsame Wurzeln mit der «Sophie und Karl Binding Stiftung», mit welcher wir nach wie vor auch das Domizil am Rennweg teilen. Zudem engagieren sich diverse unserer Mitarbeitenden aktiv als Stiftungsräte gemeinnütziger Stiftungen. Folglich verfügen wir über langjährige Erfahrung in der fachlichen Beratung und Begleitung von gemeinnützigen Stiftungen.

Im Mittelpunkt unseres Angebots für gemeinnützige Stiftungen steht eine auf deren speziellen Bedürfnisse ausgerichtete Vermögensverwaltung, welche neben der konkreten Anlagetätigkeit unter anderem die folgenden Dienstleistungen beinhaltet:

  • Umfassende Analyse der Anlagestrategie (inkl. Aufzeigen von allfälligem Handlungsbedarf und konkreten Umsetzungsempfehlungen)
  • Bedürfnisgerechtes Reporting mit regelmässiger Berichterstattung an den Stiftungsrat
  • Laufende Kontrolle der Einhaltung der Anlagerichtlinien
  • Professionelles Kostenreporting (inkl. Aufschlüsselung der TER-Kosten für den Jahresabschluss)
  • Regelmässige und standardisierte Ueberprüfung der Anlagestrategie
  • Sofortige Bereitstellung der Transaktionsbelege per E-Banking

Olaf Zehnder, 07. Juli 2021