Ein Gastbeitrag für die Trafina Privatbank AG von Paul Huber*
Mit der Bundesverfassung von 1848 ging das Monopol zur Münzprägung an den Bund, der Schweizer Franken wurde die nationale Währung der ganzen Schweiz. Noch aber bestand die einheitliche Währung nur aus Münzen, das Monopol für die Ausgabe von Banknoten ging erst mit der Gründung der Schweizerischen Nationalbank 1906 an den Bund über. Banknoten gab es in der Schweiz aber schon vorher, ja sogar schon vor der Schaffung der einheitlichen Frankenwährung, also vor 1848, und herausgegeben wurden solche Banknoten auch in Basel.
Die wirtschaftliche Entwicklung im Zuge der einsetzenden Industrialisierung der Schweiz führte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer Vervielfältigung und Vergrösserung der wirtschaftlichen Transaktionen und damit zu einer grösseren Nachfrage nach Zahlungsmitteln. Die Zahlungsabwicklung wurde immer umständlicher, im Handel und bei den Unternehmen mussten immer grössere Mengen an Münzen abgezählt, transportiert und gelagert werden, was mit Zeit und Kosten verbunden war, ganz abgesehen vom hie und da auftretenden Mangel an Münzen. Zudem bestanden damals noch keine einheitlichen Schweizer Münzen, so dass die verschiedenen inländischen aber auch ausländischen Münzen gesondert und ihr Tauschwert berechnet und festgelegt werden musste.
Vor diesem Hintergrund kam es in Basel auf Initiative vor allem von Johann Jakob Speiser, der später vom Bundesrat mit der Schaffung des Schweizer Frankens betraut werden sollte, im Jahr 1843 zur Gründung der Giro- und Depositenbank in Basel, die im Januar 1844 ihr Geschäft aufnahm, mit Speiser als Bankdirektor. Handel und Unternehmen konnten bei der Bank Gelder einzahlen und hinfort ihre Zahlungen allein durch Überweisungen zwischen ihren Konti erledigen, womit das aufwändige Zählen, Transportieren und Lagern von Münzen wegfiel. Die Buchhaltung der Bank wie die Konti wurden einheitlich geführt in französischen Franken, wodurch das Umrechnen der Münzwerte wegfiel. Anders als bei anderen Münzen war die Versorgung mit französischen Franken in Basel gut, war es doch die einheitliche Währung des grossen benachbarten Landes, und es konnten auch immer genügend grosse Mengen nach Basel gezogen werden. Bereits nach einem Jahr Betrieb wurde die Bank übergeführt in die im März 1845 gegründete Bank in Basel, ebenfalls geleitet von Speiser, nun mit erweitertem Geschäftszweck, wozu auch ein Ausbau des Kreditgeschäfts und die Möglichkeit zur Ausgabe von Banknoten gehörte (solche waren bereits von Banken in Bern, Zürich und St. Gallen herausgegeben worden). Buchhaltung und Konti wurden weiterhin in französischen Franken geführt, Ein- und Auszahlungen erfolgten ebenfalls in französischen Silbermünzen.
Die erste Emission von Banknoten der Bank in Basel erfolgte am 15. September 1845: 700 Noten zu 500 französischen Franken, 1500 Noten zu 100 französischen Franken. Wie die Überweisungen zwischen Bankkonti dienten die Banknoten der Erleichterung des Zahlungsverkehrs, wobei anstatt einer Übertragung zwischen Konti hier der Wertbetrag direkt als Papier übertragen werden konnte. Der Bank stand der einbezahlte Betrag als zinslose Einlage zur Verfügung. Anders als heute üblich blieben diese Banknoten nicht unbegrenzt im Umlauf, vielmehr waren deren Besitzer berechtigt, sie jederzeit bei der Bank wieder gegen «harte Währung», d.h. gegen Silber-Münzen, zu tauschen. Die Bank musste also zu diesem Zweck immer genügend Liquidität bereithalten, und aus eben diesem Grunde wurde die Anzahl ausgegebener Noten beschränkt. Nur selten waren alle emittierten Banknoten gleichzeitig im Umlauf.
Der Umlauf dieser Banknoten war primär auf Basel beschränkt, nicht zuletzt weil sie auf französische Franken lauteten, während in anderen Städten und Kantonen Banknoten in Umlauf waren, die auf deren eigene lokale Währung lauteten. Mit der Schaffung des einheitlichen Schweizerfrankens entfiel das Umrechnungsproblem, die Zirkulation von Banknoten über den eigenen Ausgabeort hinaus wurde aber weiter gehemmt durch den Mangel an Vertrauen in die ausgebende Bank. Je weiter die ausgebende Bank entfernt war, umso weniger war man mit deren Bonität vertraut und konnte deshalb nicht sicher sein, ob man die Banknote auch wirklich wieder gegen harte Silberwährung tauschen konnte oder nicht plötzlich einen wertlos gewordenen Zettel in den Händen halten würde. Dieses Problem konnte gelöst werden, indem eine Bank stellvertretend für ihre Kunden die Bonität einer anderen Bank überprüfte und die auf die fremde Bank lautenden Banknoten akzeptierte. Schon 1848 schloss die Bank in Basel mit der Bank in Zürich einen bilateralen Vertrag zur gegenseitigen Akzeptanz der von ihnen emittierten Banknoten. Weitere bilaterale Verträge mit Banken in anderen Kantonen folgten in den Folgejahren. Diese Verträge regelten nicht nur die gegenseitige Akzeptanz von Banknoten, sondern auch die Annahme von Wechseln und die Ausführung von bargeldlosen Überweisungen zwischen den Kunden verschiedener Banken. Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung stieg das Volumen der überregionalen Zahlungen, für überregionale Überweisungen und überregional verwendbare Banknoten bestand also ein wachsender Bedarf.
Mit dem Wachstum der Wirtschaft stieg die Zahl der notenemittierenden Banken wie auch der Banknoten-Umlauf. Immer mehr häuften sich aber auch die Probleme, die bei Handel und Unternehmen eine grosse Unzufriedenheit bewirkten. Vor allem entsprach das Angebot an Banknoten nicht immer den volkswirtschaftlichen Bedürfnissen, zum Beispiel bei wichtigen Zahlungsterminen, und oft waren die Noten auch nicht wirklich auf Sicht einlösbar, nicht einmal bei den emittierenden Banken selbst. Die Gesetzgebung zum Banknotenwesen war zudem kantonal, und natürlich von Kanton zu Kanton unterschiedlich, was auch rechtliche Unsicherheiten bewirkte.
1876 wurde ein Konkordat der schweizerischen Emissionsbanken geschlossen, dem aber nicht alle emittierenden Banken angehörten, und dessen Mitglieder sich auch selbst nicht immer an die Vereinbarungen hielten. Die Missstände hörten damit nicht auf.
So kam es denn im Interesse der Wirtschaft zu einer Gesetzgebung auf nationaler Ebene, zum Banknotengesetz des Bundes von 1881. Das Gesetz enthielt - nebst anderem - Vorschriften über die Ausgabe, Einlösung und Annahme von Banknoten, Deckungsbestimmungen für die Banken (d.h. Vorschriften über die zu hinterlegenden und allzeit bereit zu haltenden Sicherheiten), und anderes mehr. Insbesondere schrieb das Gesetz auch ein einheitliches Formular für alle Banknoten vor. Diese hatten nun dasselbe grafische Bild, zeigten aber jeweils den Namen der herausgebenden Bank (Noten dieses Typs gab in Basel ab dem Jahr 1900 auch die Basler Kantonalbank aus).
Die Missstände und die Unzufriedenheit in der Wirtschaft blieben jedoch weiter bestehen. Die Einsicht, dass die Herausgabe von Banknoten genauso wie die Herausgabe von Münzen in die Hand des Staates gehörte, dass ein allgemein und allzeit verfügbares Zahlungsmittel im öffentlichen Interesse war, setzte sich zunehmend durch.
Mit dem Nationalbankgesetz von 1905 ging das Monopol für die Herausgabe von Banknoten an den Bund über, wahrzunehmen durch die durch dasselbe Gesetz geschaffene Schweizerische Nationalbank. Unter Zeitdruck bediente man sich für die erste Notenserie, die 1907 herauskam, der Druckplatten der bisherigen Einheitsform. Zur leichteren Unterscheidung versah man die Noten in der oberen rechten Ecke aber mit dem Stempel der Eidgenossenschaft. Damit endete auch die Zeit der Basler Banknoten.
*Paul Huber, Jahrgang 1950, Wirtschaftshistoriker mit langjähriger Berufserfahrung im Finanzbereich (www.paulhuber.ch).
04. Oktober 2024