Vorzeitige Pensionierung

Was tun mit dem Alterskapital?

Entscheidet man sich für die Freizügigkeitsleistung, verbleibt diese im steuerfreien Vorsorgekreislauf bis zum ordentlichen Rentenalter, neu für Mann und Frau im Alter 65. 

Freizügigkeitsleistung

Entscheidet man sich für die Freizügigkeitsleistung, verbleibt diese im steuerfreien Vorsorgekreislauf bis zum ordentlichen Rentenalter, neu für Mann und Frau im Alter 65. Sofern die Erwerbstätigkeit nicht ganz aufgegeben wird, sogar bis 70. Dies eröffnet attraktive Steuersparmöglichkeiten, sofern genügend freies Vermögen und Einkommen für den laufenden Lebensunterhalt vorhanden ist.

Altersrente

Bei Bezug einer Altersrente ist diese zu 100% als Einkommen zu versteuern. Der Bezug des Vorsorgekapitals unterliegt einer einmaligen, kantonal unterschiedlichen Kapitalauszahlungssteuer. Die Anlage des Kapitals wiederum löst Einkommens- und Vermögenssteuern aus.

Dies sind die wichtigsten und meist bekannten Rahmenbedingungen beim Entscheid zwischen Rente und Kapitalbezug.

Rente oder Kapital?

Für diesen Entscheid müssen folgende Parameter bekannt sein oder geschätzt werden:

  • Der offerierte Umwandlungssatz für die Verrentung des Alterskapitals.
  • Die gewählte Anlagestrategie bzw. deren Renditepotential beim Kapitalbezug.
  • Die gewählte Anlagestrategie bzw. deren Renditepotential beim Kapitalbezug.

Dazu folgendes, vereinfachtes Rechenbeispiel:

  • Aufgabe Erwerbstätigkeit im Alter 59.
  • Umwandlungssatz der Pensionskasse im Alter 59: 5.1%.

Daraus ergibt sich folgende Tabelle, aus welcher je nach erwarteter Rendite des Alterskapitals und der Lebenserwartung eine Rente oder der Kapitalbezug attraktiver ist. Aufgrund des aktuellen Zinsumfeldes entspricht eine Anlage mit mehrheitlich Obligationen und Kontoguthaben einer erwarteten Rendite von 2-4% p.a., eine mit indirekten Immobilienanlagen und Aktien einer Rendite von 5-8% p.a.

Somit ist es bereits bei einer eher risikoaversen Anlagestrategie mit einer Renditeerwartung von 3% p.a. und einer Lebenserwartung von 85 Jahren und damit einem Anlagehorizont von 26 (!) Jahren sinnvoller, das Kapital zu beziehen und individuell anzulegen. Zudem erhalten im Todesfall die Erben (Ehepartner, Kinder oder Geschwister) das Vermögen. Bei einer Rentenlösung verbleibt das rechnerisch noch vorhandene Kapital mit Ausnahme einer allfälligen stark reduzierten Wittwer-/Wittwenrente bei der Pensionskasse.

Aufgrund der zwischenzeitlich stark angestiegenen Zinsen und den noch nicht angepassten, sehr tiefen Umwandlungssätzen ist der Kapitalbezug und vor allem der steuerlich attraktive aufgeschobene Kapitalbezug attraktiver als eine Rente und die von uns vielfach empfohlene Option. Unseren Kunden können wir für die Umsetzung des aufgeschobenen Kapitalbezugs eine massgeschneiderte und durch uns verwaltete Anlagelösung bei einer Schweizer BVG-Sammelstiftung offerieren.

Gerne diskutieren wir mit Ihnen persönlich, wie wir Ihre Vorsorgesituation optimieren können.

Dominik Nussbaumer, 02. Oktober 2023